Spät dran mit der Steuererklärung?
Vorsicht vor Verspätungszuschlag, Zwangsgeld oder Steuerschätzung

Für viele Steuerzahler gibt es einen sehr wichtigen Stichtag für die Abgabe der Steuererklärung. Seit 2019 muss die Einkommensteuerklärung spätestens am 31. Juli beim Finanzamt sein. Doch was passiert, wenn man die Abgabefrist für die Steuererklärung verpasst? Welche Konsequenzen hat das?
Zunächst einmal: Durch eine Gesetzesänderung ist es seit 2019 deutlich schwieriger, eine Fristverlängerung zu beantragen. Die Finanzbeamten verlängern die Abgabefrist für die Steuererklärung nur noch in Ausnahmefällen, nämlich wenn der Steuerpflichtige ohne eigenes Verschulden die Abgabe versäumt. Ist das bei Ihnen der Fall, müssen Sie das Finanzamt unbedingt schriftlich um eine Fristverlängerung bitten. Stimmt das Finanzamt einer Fristverlängerung zu, bekommen Sie einen neuen Termin zur Abgabe der Steuererklärung mitgeteilt – den Sie unbedingt einhalten sollten.
VERSPÄTUNGSZUSCHLAG
Geben Sie die Steuererklärung nicht innerhalb von 14 Monaten nach Ablauf des Besteuerungsjahres ab, wird grundsätzlich ein Verspätungszuschlag festgesetzt. Und das ganz automatisch im Steuerbescheid. Während die Beamten früher selbst festlegen konnten, wie hoch der Verspätungszuschlag ausfällt, ist er seit 2019 gesetzlich festgelegt und beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro pro verspätetem Monat. Maximal werden 25.000 Euro Verspätungszuschlag fällig. Wenn Sie mit einer Steuerrückerstattung rechnen können, drücken die Finanzbeamten in Sachen Verspätungszuschlag allerdings häufig ein Auge zu. Denn das Finanzamt kann dann einen Zuschlag festsetzen, muss es aber nicht tun.


ZWANGSGELD
Das Finanzamt hat neben dem Verspätungszuschlag noch ein weiteres Mittel, auf das es bei einer verspäteten Abgabe zurückgreifen kann: das Zwangsgeld. In der Regel kommt zuerst eine Zwangsgeldandrohung per Post mit einer letzten Frist zur Abgabe der Steuererklärung. Geben Sie die Steuererklärung innerhalb der Frist ab, wird das Zwangsgeld nicht erhoben. Lassen Sie allerdings auch diese Frist verstreichen, wird es ernst und das Zwangsgeld wird fällig. Wie hoch dieses ausfällt, kommt darauf an, ob Sie in der Vergangenheit immer pünktlich abgegeben haben, oder ob Sie regelmäßig zu spät dran sind. In der Regel liegt das Zwangsgeld zwischen 100 und 500 Euro, auch hier können maximal 25.000 Euro festgesetzt werden.


STEUERSCHÄTZUNG
Haben alle Drohungen seitens des Finanzamts nichts gebracht und Sie haben die Steuererklärung immer noch nicht abgegeben, folgt das letzte Mittel. Das Finanzamt schätzt Ihre Besteuerungsgrundlage und erlässt einen entsprechenden Steuerbescheid. In der Regel schätzt das Finanzamt dabei eher zu Ihren Ungunsten. Das bedeutet, dass Sie mehr Steuern zahlen müssen, als es tatsächlich der Fall wäre.

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